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Beitragsordnung des Schwimmvereins Blau-Weiß Bochum

Hier informieren wir Sie über unsere Beitragsordnung.

17.11.2022

Wir haben hier auch die ab 01.01.2018 laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 27.04.2017 gültige Version aufgeführt. Darunter finden Sie die ab 01.01.2023 gültige Version, welche bei der Jahreshauptversammlung am 20.10.2022 von unseren Mitgliedern beschlossen worden ist.

 

  • Von 18:45 – 19:45 Uhr ist die Nutzung des Schwimmbades nach Zahlung eines Eintrittsgeldes von 4,00 € pro Erwachsene möglich,
    und
  • für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind 3,00 € pro Kind zu zahlen.

  • Tageskarte für auswärtige Gäste, die ihren Wohnsitz nicht in Bochum haben, können in Begleitung eines Vereinsmitgliedes an einzelnen Tagen gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes von 7,50 € pro Person und Tag zutritt zur Badanlage erhalten.

Sonderregelungen sind mit Genehmigung des Vorstands möglich.

Jahresbeiträge

  • Einzelmitgliedschaft ab dem 19. Lebensjahr: 200,00 €
  • Einzelmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 100,00 €
  • Einzelmitgliedschaft für Schüler, Studenten, Auszubildende (bei Erhalt von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr): 100,00 €
  • Ehepaare und Partnergemeinschaften: 290,00 €
  • Kinderpauschale für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei Kindergeldnachweis bis zum 25. Lebensjahr) – gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder für Kinder von Einzelmitgliedern, Ehepaaren und Partnergemeinschaften: 50,00 €

Partnergemeinschaften
Voraussetzung für die Anerkennung als Partnergemeinschaft ist die gleiche Adresse, die durch die Vorlage einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden muss.

Beitritt im laufenden Kalenderjahr
Bei einem Vereinsbeitritt bis zum 30.06. ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Erfolgt der Beitritt im Zeitraum 01.07. bis 30.09. ermäßigt sich der Beitrag auf 50% und bei einem Beitritt nach dem 30.09. auf 30%.

Härtefälle
Mit Genehmigung des Vorstands sind bei Härtefällen Sonderregelungen möglich.

Zahlungsregelung
Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen. Bei Rückbuchungen und Mahnungen wird eine Kostenpauschale von 15,00 € erhoben.
Bei einer vom Lastschriftverfahren abweichenden Zahlung des Vereinsbeitrages wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.

Der Beitrag ist zum 15. Januar des laufenden Jahres fällig.

 

Neuaufnahme
Bei Neueintritt in den Verein wird eine Aufnahmeumlage erhoben. Sie beträgt für Einzelmitglieder ab dem 0. – 17. Lebensjahr 75,00 €, ab dem 18. – 25. Lebensjahr 150,00 €, ab dem 25. Lebensjahr 200,00 € und für Ehepaare, Partnergemeinschaften und Familien 250,00 €. Die Aufnahmeumlage wird in zwei gleich hohen Jahresraten fällig.

Bei Austritt aus dem Verein verfällt die Aufnahmeumlage. Wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Austritt ein Antrag auf erneute Vereinsmitgliedschaft gestellt, ist keine Aufnahmeumlage zu zahlen.

Jahresbeiträge

  • Einzelmitgliedschaft ab dem 19. Lebensjahr: 350,00 € (monatlich 29,17 €*)
  • Einzelmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 150,00 € (monatlich 12,50 €*)
  • Einzelmitgliedschaft für Schüler, Studenten, Auszubildende bei Erhalt von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr: 150,00 € (monatlich 12,50 €*)
  • Ehepaare und Partnergemeinschaften: 480,00 € (monatlich 40,00 €*)
  • Kinderpauschale pro Kind für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei Kindergeldnachweis bis zum 25. Lebensjahr) – gilt für Kinder von Einzelmitgliedern, Ehepaaren und Partnergemeinschaften: 50,00 € (monatlich 4,17 €*)

*monatliche Werte nur zum Vergleich. Keine monatliche Zahlung möglich!

Partnergemeinschaften

Voraussetzung für die Anerkennung als Partnergemeinschaft ist die gleiche Adresse, die durch die Vorlage einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden muss.

Beitritt im laufenden Kalenderjahr

Bei einem Vereinsbeitritt bis zum 30.06. ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Erfolgt der Beitritt im Zeitraum 01.07. bis 30.09. ermäßigt sich der Beitrag auf 50% und bei einem Beitritt nach dem 30.09. auf 30%.

Härtefälle

Mit Genehmigung des Vorstands sind bei Härtefällen Sonderregelungen möglich.

Zahlungsregelung

Der Beitrag wird per Lastschrift jährlich in zwei gleichen Teilen mit Fälligkeit am 15. Januar und 15. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eingezogen. Bei Rückbuchungen und Mahnungen wird eine Kostenpauschale von 15,00 € erhoben.
Bei einer vom Lastschriftverfahren abweichenden Zahlung des Vereinsbeitrages wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.

Neuaufnahme

Bei Neueintritt in den Verein wird eine Aufnahmeumlage erhoben. Sie beträgt für Einzelmitglieder ab dem 0. – 17. Lebensjahr 75,00 €, ab dem 18. – 25. Lebensjahr 150,00 €, ab dem 25. Lebensjahr 200,00 € und für Ehepaare, Partnergemeinschaften und Familien 250,00 €. Die Aufnahmeumlage wird in zwei gleich hohen Jahresraten fällig.

Bei Austritt aus dem Verein verfällt die Aufnahmeumlage. Wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Austritt ein Antrag auf erneute Vereinsmitgliedschaft gestellt, ist keine Aufnahmeumlage zu zahlen. 

Neuausstellung des Mitgliedsausweises

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Missbrauchsfälle

Wird der Mitgliedsausweis missbraucht, um Unbefugten Zutritt zur Badanlage zu verschaffen, wird der Ausweis mit sofortiger Wirkung gesperrt. Zusätzlich ist eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 100,00 € fällig. Bei Missbrauch des Ausweises ist mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Verein zu rechnen.