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Stand des Klageverfahrens

Aktuelle Informationen zum Stand des Klageverfahrens gegen die Baugenehmigung zur Errichtung der Traglufthalle.

25.11.2014

Der Termin am 27.11.2014 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde kurzfristig aufgehoben.

Hintergrund für die Aufhebung des Termins ist eine Änderung der Baugenehmigung in Verbindung mit einer modifizierten Betriebserlaubnis für die Traglufthalle, die uns in der vergangenen Woche von der Stadt Bochum zugestellt wurde.

Die Traglufthalle darf weiter genutzt werden.

In der neuen Erlaubnis sind einige Einschränkungen für den Betrieb enthalten, die von uns strikt zu befolgen sind. Zum Beispiel dürfen keine Trillerpfeifen und ähnliche "Lärminstrumente" verwendet werden.

Alle Übungsleiter werden von uns genau unterrichtet, was in der Halle stattfinden darf oder eben nicht.

Das ist von allen Vereinsmitgliedern zu akzeptieren.

Gegen die neue Baugenehmigung und eine aktuelle Baugenehmigung für die Flutlichtmasten, deren Genehmigung in der Umbauerlaubnis für das Bades im Jahr 1978 nicht erfasst war, wurde ebenfalls geklagt.

 

Zum Termin in allen drei Klageverfahren (Traglufthalle alte Baugenehmigung / Traglufthalle neue Baugenhmigung / Flutlichtmasten) hat das Verwaltungsgericht folgende Veröffentlichung gemacht:

 

30.07.2015, 10.30 Uhr, Saal I
5 K 4164/12; 5 K 5404/14 und 5 K 5735/14
Eheleute C / Stadt Bochum, Beigel. C e.V.
Der Beigeladene ist ein Schwimmverein und betreibt ein seit 1949 bestehendes Freibad. Im Winter wird das Außenbecken mit einer Traglufthalle überdacht, um einen ganzjährigen Trainingsbetrieb zu ermöglichen. Die Kläger wenden sich gegen die für diese Traglufthalle und Flutlichtmasten erteilten Baugenehmigungen. Sie machen die von der Halle ausgehende Lärmbelästigung und Lichteinstrahlung auf ihr Grundstück geltend.